Mitgliedsantrag zum Förderkreis
Als Mitglied des Förderkreises können Sie die Stiftung Azubiwerk monatlich finanziell unterstützen und so einen Beitrag zur Verbesserung der sozialen Situation Auszubildender leisten.
Mitglied des Förderkreises zu werden ist einfach: Eine Anmeldung über das Formular auf dieser Webseite reicht. Die Mitgliedschaft ist monatlich kündbar. Über die gezahlten Beiträge erhalten Sie eine jährliche Spendenquittung nach §50 Abs. 1 EStDV. Sie können die Spenden damit im Rahmen Ihrer Steuererklärung geltend machen.
Die Stiftung Auszubildendenwerk ist nach §52 Abs. 2 Satz 1 Nr. (n) 4 AO vom Finanzamt Hamburg Nord, unter der Steuernummer: 17/415/02190, im Bereich der Jugendhilfe als gemeinnützig anerkannt.
Einmalige Spenden
Sie möchten die Stiftung Azubiwerk finanziell unterstützen? Darüber freuen wir uns sehr!
Direkte, einmalige Spenden sind über die folgende Bankverbindung möglich:
Stiftung Auszubildendenwerk
IBAN: DE 04200700000375355500
BIC: DEUTDEHHXXX
bei der Deutschen Bank
Die Stiftung Auszubildendenwerk ist nach §52 Abs. 2 Satz 1 Nr. (n) 4 AO vom Finanzamt Hamburg Nord, unter der Steuernummer: 17/415/02190, im Bereich der Jugendhilfe als gemeinnützig anerkannt.
Es können somit auch Spendenquittungen nach §50 Abs. 1 EStDV ausgestellt werden.